Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

AGB                                                    AGB`s als PDF Download

 

Fotoexperiment.de

Rico Utes

Tumstr. 17

64546 Mörfelden-Walldorf

 

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ” Fotoexperiment” Rico Utes, Mörfelden-Walldorf. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

8. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.


 

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer aus.
2.Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 50% der vereinbarten Vergütung fällig (nach Absprache kann die Anzahlung auch variieren .
3.Die Kosten für das Shooting sind am Tag des Shootings bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z. B. Büchern) ist eine Anzahlung von bis zu 50% zu entrichten.
4.Das Honorar ist spätestens nach binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.Mahnspesen und die Kosten ( auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte (für alle Hochzeitsshootings) Veröffentlichungsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Optional: Künftige Brautpaare  möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 70,-Euro.Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass Fotoexperiment, Rico Utes die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, oder Magazinen vornehmen darf. Fotoexperiment darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Fotoexperiment dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Foto- Emotionen von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.

VI Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von bis zu 50% fällig und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

VIII. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,40 EUR 
je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR 
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Hotelkosten, Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IX. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwenden ich Speichermedien wie DVD, CD, Festplatten und Onlinespeicher die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen, so kann auch die Bildschärfe verloren gehen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter(ohne die Zustimmung von Fotoexperiment erfolgter)Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2.Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Rico Utes - Fotoexperiment.
Die AGB gelten ab dem 01.10.2014